Seit alter Zeit interessiert der Begriff »Tod« viele Philosophen. Bis Kant wurde er mit Blick auf das Fortleben oder die Unsterblichkeit der Seele thematisiert. Dementgegen kritisiert Kant in der »Kritik der reinen Vernunft« die Unsterblichkeit der Seele, und der Begriff »Tod« scheint in der Philosophie Kants keinen Platz zu haben. In der »Metaphysik der Sitten« (1797) greift er diesen Begriff jedoch wieder auf, und zwar auf eine andere Art, worin wir die Bedeutung des Begriffs »Tod« bei Kant finden. In der vorliegenden Abhandlung beschäftige ich mich mit der »Metaphysik der Sitten« und insbesondere der »Rechtslehre«, um den Begriff »Tod« und dessen Verwendung in diesen Werken zu betrachten. Als Erstes suche ich in der »Rechtslehre« nach der Verbindung der Menschen (die Verbindung zwischen dem Selbst und Anderen) und zeige, dass der Begriff »Tod« einen Platz in der »Rechtslehre« hat. Als Nächstes prüfe ich die Gültigkeit der Todesstrafe in der Philosophie Kants und zeige, dass die Todesstrafe zu seiner Theorie der »Rechtslehre« im Widerspruch steht. Drittens behaupte ich, dass der Begriff »der gute Name« den Widerspruch auflöst und dieser Begriff in der Philosophie Kants eine wichtige Rolle spielt.